Die Women’s Tennis Association (WTA) hat eine neue Teilnahmerichtlinie erlassen, die von allen Spielerinnen den Nachweis ihres biologischen Geschlechts verlangt, bevor sie zu WTA-Turnieren zugelassen werden. Die Regelung trat am Dienstag, dem 20. Juli 2026, in Kraft und betrifft sämtliche aktiven Spielerinnen auf der Tour — darunter auch die aktuelle Weltranglistenerste Aryna Sabalenka.
Die Grundlage für diese Entscheidung reicht weiter zurück als die Veröffentlichung der Richtlinie selbst. Bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris hatten die Frauen-Boxwettbewerbe eine intensive internationale Debatte ausgelöst, nachdem die Olympiasiegerinnen Imane Khelif und Lin Yu-ting zuvor vom damaligen Box-Weltverband IBA von der Weltmeisterschaft ausgeschlossen worden waren. Diese Kontroverse beschleunigte in mehreren internationalen Sportverbänden die Ausarbeitung klarerer Teilnahmekriterien auf der Grundlage biologischer Merkmale.
In diesem Kontext hatte das Internationale Olympische Komitee (IOC) seine eigene Politik verschärft, und die WTA folgt nun derselben Linie. Andere Weltverbände — namentlich in der Leichtathletik und im Boxen — hatten vergleichbare Tests bereits eingeführt, bevor die WTA ihren Beschluss fasste.
Die neue Richtlinie stützt sich auf das sogenannte SRY-Gen, einen entscheidenden Abschnitt auf dem Y-Chromosom, der beim Menschen die männliche Geschlechtsentwicklung einleitet. Der Test, der laut WTA einmalig durchgeführt wird, kann per Wangenabstrich, Blutprobe oder Speichelprobe erfolgen. Wird das SRY-Gen nachgewiesen, gilt die betroffene Person nach den Kriterien der WTA als männlich und ist von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Wissenschaft kennt allerdings Ausnahmen. In seltenen Fällen kann das SRY-Gen durch eine Mutation auf ein X-Chromosom übergehen, was dazu führt, dass sich genetisch weibliche Personen körperlich als Männer entwickeln. Solche Konstellationen zeigen, dass die biologische Realität komplexer ist, als ein einzelner Gentest abbilden kann.
Diese Einschränkung ist nicht unbemerkt geblieben. Die deutsche Weitsprung-Olympiasiegerin von Tokio, Malaika Mihambo, hatte nach der Einführung entsprechender Tests in der Leichtathletik erklärt, diese seien „juristisch fragwürdig, ethisch heikel und wissenschaftlich verkürzt“. Ihre Einschätzung steht exemplarisch für eine breitere Kritik, die sich auf die Unvollständigkeit genetischer Kriterien als alleinige Grundlage für Teilnahmeentscheidungen stützt.
Bis zur Einführung dieser Regelung galt für Transgender-Frauen auf der WTA-Tour eine andere Grundlage: Sie durften teilnehmen, sofern sie ihr Geschlecht als weiblich angegeben hatten und über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vor dem Wettkampf einen gesenkten Testosteronspiegel nachweisen konnten. Derzeit sind keine Transgender-Frauen bekannt, die aktiv auf der WTA-Tour spielen.
In ihrer offiziellen Mitteilung, die gegenüber dem Sport-Informations-Dienst (SID) bestätigt wurde, erklärte die WTA, die aktualisierte Richtlinie solle „einen klaren Teilnahmestandard für die Teilnahme an WTA-Turnieren schaffen“. Gleichzeitig hielt der Verband fest, er sei sich bewusst, „dass es sich hierbei um ein sensibles und komplexes Thema handelt“, und verpflichte sich, alle Spielerinnen „mit Würde zu behandeln und die Richtlinie auf respektvolle und umsichtige Weise umzusetzen“.
Wie die praktische Umsetzung im Turnierbetrieb aussehen wird — insbesondere in Bezug auf den Datenschutz und den Umgang mit medizinischen Grenzfällen — bleibt vorerst offen.
