Abschaffung der Rente mit 63: Ein Drittel der Neurentner betroffen – das Wertguthaben als strukturelle Alternative

Die Bundesregierung prüft derzeit die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung für besonders langjährig Versicherte – eines Instruments, das seit seiner Einführung von rund 30 Prozent aller Neurentnerinnen und Neurentner genutzt wird. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat 33 Empfehlungen zur langfristigen Reform der Altersvorsorge vorgelegt, darunter die schrittweise Streichung dieser Rentenart. Parallel dazu gewinnt ein wenig beachtetes Instrument der betrieblichen Vorsorge an Relevanz: das sogenannte Wertguthaben.

Der Begriff „Rente mit 63″ beschreibt heute eine Realität, die mit der ursprünglichen Regelung nur noch wenig gemein hat. Eingeführt für Versicherte mit 45 Beitragsjahren, die vor 1953 geboren wurden, ermöglichte sie seinerzeit einen abschlagsfreien Renteneintritt mit 63 Jahren. Seit 2016 wird die maßgebliche Altersgrenze jedoch schrittweise angehoben: Für jeden Geburtsjahrgang ab 1953 erhöht sie sich um jeweils zwei Monate. Wer 1961 geboren wurde, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens mit 64 Jahren und sechs Monaten ohne Abzüge in Anspruch nehmen.

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission und ihre Begründung

Die Kommission spricht sich dafür aus, diese Rentenart „unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt abzuschaffen“. Die Begründung stützt sich auf mehrere strukturelle Einwände. Zum einen profitieren nach Einschätzung der Kommission überproportional Besserverdienende, Männer sowie Personen mit lückenlosen Erwerbsbiografien von der Regelung, während Geringverdienende, Frauen und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsverläufen sie deutlich seltener nutzen können. Zum anderen führt die Abschlagsfreiheit zu Mehrausgaben, die von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen werden. Hinzu kommt, dass unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeiten einen zusätzlichen ökonomischen Anreiz schaffen, den Rentenbezug so früh wie möglich zu beginnen – ein Effekt, den die Kommission ausdrücklich als systemwidrig bewertet.

Die durchschnittliche Rente aus dieser Regelung belief sich 2025 auf rund 1.677 Euro monatlich. Innerhalb der Regierungskoalition besteht bislang keine Einigkeit darüber, ab welchem Geburtsjahrgang Änderungen oder eine vollständige Abschaffung greifen sollen.

Das Wertguthaben als strukturierte Alternative zum vorzeitigen Berufsausstieg

Der Rentenberater Andreas Irion verweist in diesem Zusammenhang auf das Wertguthaben – ein Instrument, das in Deutschland bereits seit 1998 gesetzlich verankert ist, aber in der öffentlichen Wahrnehmung bislang eine untergeordnete Rolle spielt. Das Prinzip ist konzeptionell klar: Beschäftigte verzichten auf einen Teil ihres laufenden Arbeitsentgelts, der stattdessen als Guthaben angespart wird. Dieses Guthaben kann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, um eine längere Freistellungsphase vor dem regulären Rentenbeginn zu finanzieren.

Irion illustriert das Modell anhand eines konkreten Rechenbeispiels: Ein Arbeitnehmer, der mit 57 Jahren ein Bruttogehalt von 6.000 Euro bezieht und ursprünglich mit 63 in Rente gehen wollte, spart monatlich 450 Euro als Wertguthaben an. Trotz der gestiegenen gesetzlichen Altersgrenze kann er mit 63 aus dem Erwerbsleben ausscheiden und seinen Lebensunterhalt bis zum tatsächlichen Rentenbeginn aus dem angesparten Guthaben bestreiten. Da die gesetzliche Rente erst mit 64 einsetzt, fallen zudem geringere Abschläge an – die monatliche Rentenzahlung liegt damit höher als bei einem früheren Bezug ohne Wertguthaben.

Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich entfaltet das Modell seine Wirkung in zwei Phasen: In der Ansparphase fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an; diese werden erst bei der Auszahlung fällig, wobei der Versicherungsschutz durchgehend erhalten bleibt. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 gehen angesammelte Wertguthaben bei einem Arbeitgeberwechsel nicht mehr verloren. Das Guthaben kann aus verschiedenen Quellen gespeist werden: aus laufenden Gehaltsanteilen, Überstundenvergütungen, Einmalzahlungen, freiwilligen Arbeitgeberleistungen oder nicht genommenem Urlaub.

Das Wertguthaben löst die strukturellen Fragen der Rentenfinanzierung nicht. Es bietet jedoch denjenigen, die über eine ausreichend lange und stabile Erwerbsbiografie verfügen, einen individuell gestaltbaren Weg zum vorzeitigen Berufsausstieg – ohne dauerhaft auf Rentenansprüche verzichten zu müssen.