Was ist in der Haff-Region geschehen?
Rund 14.000 Einwohnerinnen und Einwohner in mehreren Städten und Gemeinden am Stettiner Haff konnten ihr Leitungswasser drei Tage lang nicht ohne Vorbehandlung verwenden. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hatte eine Abkochanordnung erlassen, nachdem bei einer Routinekontrolle am Donnerstag Enterokokken im Trinkwasser nachgewiesen worden waren. Nach neuen Laboruntersuchungen, die keine Verunreinigungen mehr ergaben, hob das zuständige Gesundheitsamt die Maßnahme auf.
Betroffen waren die Gemeinden Ueckermünde, Eggesin, Hoppenwalde, Karpin, Liepgarten, Torgelow-Holländerei, Rochow und Zarowmühl.
Was sind Enterokokken, und warum sind sie im Trinkwasser problematisch?
Enterokokken sind Bakterien, die natürlicherweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommen. Ihr Nachweis im Trinkwasser gilt als Indikator für eine mögliche fäkale Verunreinigung. Da Trinkwasser nach deutschem Recht den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügen muss, löst ein solcher Befund automatisch Schutzmaßnahmen aus – in diesem Fall die Anordnung, das Wasser vor jeder Nutzung abzukochen.
Das Abkochen tötet die Bakterien zuverlässig ab und macht das Wasser für den Konsum wieder sicher. Die Maßnahme gilt jedoch als Vorsichtsmaßnahme, solange die Ursache der Verunreinigung nicht festgestellt ist.
Handelt es sich um einen Einzelfall?
Nein. Bereits im Februar war es im Wasserwerk Eggesin zu einem vergleichbaren Vorfall gekommen. Auch damals wurden Enterokokken festgestellt, und auch damals mussten die betroffenen Haushalte ihr Trinkwasser über mehrere Tage abkochen. Bemerkenswert ist, dass in beiden Fällen dasselbe Wasserwerk betroffen war.
Eine Ursache für die Verunreinigung konnte der Landkreis Vorpommern-Greifswald bislang weder für den aktuellen Vorfall noch für den im Februar benennen. Das Ausbleiben einer gesicherten Erklärung nach zwei gleichartigen Ereignissen am selben Standort innerhalb weniger Monate wirft Fragen zur Verlässlichkeit der Anlage und zur Wirksamkeit der bisherigen Überprüfungsmaßnahmen auf.
Wie ist die aktuelle Lage?
Das Trinkwasser kann nach der Aufhebung der Abkochanordnung wieder uneingeschränkt genutzt werden. Die zuständigen Behörden stützen diese Entscheidung auf aktuelle Laborergebnisse, die keine Belastung mehr nachweisen. Dennoch bleibt die Frage nach der strukturellen Ursache offen – eine Antwort, die für die betroffene Bevölkerung und für die zuständigen Stellen gleichermaßen von Bedeutung ist.
