Die ursprünglich scharf konturierten Kürzungspläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bei der Förderung erneuerbarer Energien werden in wesentlichen Punkten abgemildert — ein Ergebnis, das den Kompromisscharakter der Koalitionsverhandlungen deutlich widerspiegelt.
Am Freitagabend verschickte das Bundeswirtschaftsministerium überarbeitete Gesetzentwürfe zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie zum sogenannten Netzpaket an Länder und Verbände, die bis zum 22. Juli Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Die Entwürfe dokumentieren, dass nach monatelangen internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung eine Einigung erzielt wurde — eine Einigung, die gegenüber den ursprünglichen Referentenentwürfen in mehreren Kernpunkten zurückweicht.
Die zentrale Streitfrage betraf die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Hausdächern. Während Reiches erste Entwürfe eine vollständige Streichung der garantierten Vergütung für neue Dachanlagen vorsahen, sieht der nun vorliegende Entwurf eine gestaffelte Übergangsregelung vor. Hausbesitzer, die ab 2027 eine neue Anlage mit einer Leistung von weniger als 50 Kilowatt installieren, erhalten für drei Jahre eine feste Zahlung vom Netzbetreiber — allerdings einen Cent je Kilowattstunde unterhalb der bisherigen regulären Vergütung. Anschließend sind sie zur Direktvermarktung ihres Stroms verpflichtet. Die Schwellenwerte für diese Übergangszahlung sinken in den Folgejahren: Für Anlagen, die 2028 in Betrieb gehen, gilt sie nur noch bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt, für solche des Jahres 2029 bis sieben Kilowatt. Ab 2030 ist keine derartige Übergangsregelung mehr vorgesehen.
Ein zweiter wesentlicher Korrekturpunkt betrifft den sogenannten Redispatch-Vorbehalt für neue Windparks und größere Freiflächensolaranlagen. Der ursprüngliche Entwurf hätte Betreiber neuer Windanlagen in netzengpassgefährdeten Regionen das volle finanzielle Risiko einer erzwungenen Drosselung tragen lassen, ohne Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Nunmehr sieht der überarbeitete Entwurf vor, dass Netzbetreiber einen Leitungsabschnitt oder ein Umspannwerk erst dann als kapazitätslimitiert ausweisen dürfen, wenn dort mehr als fünf Prozent der Stromerzeugung abgeregelt werden mussten — gegenüber dem ursprünglich angesetzten Schwellenwert von drei Prozent eine merkliche Anhebung. Darüber hinaus wird die maximale Dauer einer solchen Ausweisung von zehn auf sechs Jahre verkürzt, was den wirtschaftlichen Planungshorizont der betroffenen Anlagenbetreiber stabilisiert.
Der politische Druck, der zu diesen Korrekturen führte, kam vor allem aus den Reihen der SPD, die in den ursprünglichen Entwürfen eine strukturelle Gefährdung der Energiewende erblickte. Dass das Ministerium nun nachgibt, ohne die Grundrichtung seiner Reformagenda aufzugeben, lässt sich als typisches Ergebnis koalitionsinterner Aushandlungsprozesse einordnen. Ergänzend erhöht das Ministerium die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land bis 2029 um insgesamt zwölf Gigawatt — eine Maßnahme, die einer bereits bestehenden Koalitionsvereinbarung entspricht und die Ambitionen beim Ausbau der Windkraft zumindest quantitativ unterstreicht. Ob die abgemilderten Rahmenbedingungen ausreichen, um Investitionssicherheit für den Sektor zu gewährleisten, wird die Anhörungsphase zeigen.
