Verwaltungsgericht Hannover weist AfD-Eilantrag ab: Niedersächsischer Verfassungsschutz darf Partei vorläufig als Beobachtungsobjekt führen

Verwaltungsgericht Hannover weist AfD-Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Mittwoch einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes Niedersachsen abgelehnt und damit dem Landesverfassungsschutz vorläufig erlaubt, die Partei als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einzustufen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; dem Landesverband steht eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht offen.

Hintergrund: Von der Verdachts- zur Beobachtungsstufe

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar 2025 hochgestuft. Seit 2022 war der Landesverband als Verdachtsobjekt geführt worden – eine Einstufung, die nach geltendem Recht nicht erneut verlängert werden konnte.

Die Behörde stand damit vor der Wahl, die Beobachtung entweder einzustellen oder sie auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Sie entschied sich für Letzteres. Der Landesvorsitzende Ansgar Schledde wies die Vorwürfe der Verfassungsfeindlichkeit zurück; der Verfassungsschutz verzichtete daraufhin zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.

Begründung des Gerichts

Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Beschluss fest, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen anhand von Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen ließen. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden innerhalb der Partei etabliert, so das Gericht.

Darüber hinaus stellte das Gericht Verbindungen zu Teilen der AfD fest, die bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind. Der Charakter der Partei sei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt; es lasse sich ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren.

Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage vorläufig, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht.

Bundesweiter Kontext

Niedersachsen steht mit dieser Entwicklung nicht allein. In den vier Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die AfD auf Landesebene bereits als gesichert rechtsextremistisch bewertet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 angekündigt, die gesamte AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Infolge einer Klage der Partei legte die Behörde diese Einstufung jedoch bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.