Eine Rechtslücke wird geschlossen
Nordrhein-Westfalen hat ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, das künftig Benachteiligungen durch staatliche Stellen des Landes untersagt. Das Gesetz, dessen Verabschiedung am 16. Juli 2026 gemeldet wurde, richtet sich gegen systematische Diskriminierungen aufgrund von Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder Alter innerhalb der Landesverwaltung. Es schließt damit eine Lücke, die das bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) offen gelassen hatte: Dieses erfasst bislang ausschließlich Diskriminierungen zwischen Privatpersonen, nicht jedoch zwischen staatlichen Stellen und Bürgern.
Wer von einem Nachbarn rassistisch behandelt wird, konnte sich bereits auf das AGG berufen. Wer hingegen im Umgang mit einer Landesbehörde eine gleichartige Benachteiligung erlebte, besaß bisher keine vergleichbare Handhabe. Das neue Landesgesetz soll diesen Zustand beenden.
Geltungsbereich: Landesstellen, mit definierten Ausnahmen
Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle öffentlichen Stellen auf Landesebene, schließt jedoch eine Reihe von Institutionen ausdrücklich aus. Kommunale Behörden fallen nicht in seinen Anwendungsbereich. Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Verfassungsgerichtshof sind ebenfalls ausgenommen. Die Polizei unterliegt dem Gesetz nur unter bestimmten Bedingungen: Agiert sie im Auftrag einer Staatsanwaltschaft — etwa bei der Durchführung von Wohnungsdurchsuchungen — greift der gesetzliche Schutz nicht.
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen sieht das Gesetz die Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle vor. Ziel ist es, langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden und stattdessen eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu ermöglichen.
Beweislast: Nachschärfung gegenüber dem ersten Entwurf
Ein zentrales Element des Gesetzes betrifft die Frage der Beweislast. In einer früheren Fassung des Entwurfs hatte es ausgereicht, bloße Indizien vorzulegen, die auf eine Diskriminierung hindeuteten. Nach erheblicher Kritik, unter anderem seitens der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die dem ursprünglichen Entwurf vorwarf, eine pauschale Misstrauenskultur gegenüber dem gesamten öffentlichen Dienst zu begründen, hat der Gesetzgeber die Anforderungen verschärft. Betroffene müssen nun mit konkreten Tatsachen nachweisen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Opfer einer Diskriminierung geworden sind. Diese Anpassung stellt einen Kompromiss zwischen dem Schutzbedürfnis der Bürger und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegenüber den betroffenen Behörden dar.
Gemeldete Vorfälle als empirischer Hintergrund
Seit März 2025 sind in Nordrhein-Westfalen vier Meldestellen aktiv, die verschiedene Formen von Rassismus und Queerfeindlichkeit erfassen. Für das Jahr 2025 wurden dort insgesamt 571 Vorfälle registriert. In einem erheblichen Teil der Fälle soll den Betroffenen der Zugang zu grundlegenden Rechten verweigert worden sein — darunter der Zugang zu Wohnraum, zum Arbeitsmarkt sowie zu Gesundheitsleistungen. Diese Zahlen liefern den empirischen Rahmen, vor dem das neue Gesetz seine praktische Relevanz entfalten soll.
Quelle: Nachrichtenagentur dpa; Sendung WDR.de, 16. Juli 2026, 21:20 Uhr.
