Talibanische Sittenpolizei verhaftet UN-Mitarbeiter wegen unzureichender Bartlänge
Im westafghanischen Grenzgebiet zu Iran hat die Sittenpolizei der Taliban am vergangenen Samstag rund 20 Mitarbeiter von Hilfsorganisationen festgenommen, die in Partnerschaft mit den Vereinten Nationen tätig sind. Der Grund: Die Bartlänge der betroffenen Männer entsprach nach Einschätzung der Behörden nicht den islamrechtlichen Vorgaben des Regimes.
Festnahmen im Aufnahmezentrum Islam Kala
Interne Dokumente der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die der Nachrichtenagentur AFP von zwei Hilfskräften zugespielt wurden, bestätigen den Vorfall. Demnach nahm die Sittenpolizei „männliche Mitarbeiter von UN-Partnerorganisationen im Aufnahmezentrum Islam Kala wegen getrimmter oder rasierter Bärte“ fest.
Eine dritte Hilfskraft schilderte gegenüber AFP, die Sittenpolizei sei in eine Einrichtung an der Grenze eingedrungen und habe insgesamt 20 Personen verschiedener Hilfsorganisationen in Gewahrsam genommen. Die Festgenommenen wurden anschließend in die Region Kohsan verbracht.
Teilweise Freilassung noch am selben Tag
Ein Teil der festgenommenen Mitarbeiter wurde noch am selben Tag freigelassen, die übrigen am darauffolgenden Tag. Über etwaige Konsequenzen für die Betroffenen oder ihre Organisationen ist bislang nichts bekannt.
Das afghanische Ministerium für die Verbreitung der Tugend und die Verhinderung des Lasters (PVPV) äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorfall. Der Leiter der Sittenpolizei der Region Herat bestritt die Festnahmen von Hilfsorganisationsmitarbeitern, räumte jedoch ein, dass fünf Regierungsangestellte verschiedener Behörden wegen unzureichender Bartlänge in Gewahrsam genommen worden seien.
Bartpflicht als staatlich durchgesetzte Norm
Seit ihrer Rückkehr an die Macht im August 2021 regieren die Taliban Afghanistan auf Grundlage einer strikten Auslegung des islamischen Rechts. Männer sind demnach verpflichtet, einen Bart zu tragen, dessen Länge mindestens eine Faust beträgt.
Vor der Machtübernahme der Taliban konnten Bewohner städtischer Gebiete ihr äußeres Erscheinungsbild weitgehend selbst bestimmen. Die Mehrheit der afghanischen Bevölkerung ist muslimisch, doch die staatliche Durchsetzung religiöser Kleidervorschriften stellt eine qualitative Verschärfung gegenüber der Vorperiode dar.
Der Vorfall wirft erneut Fragen über die Arbeitsbedingungen internationaler Hilfsorganisationen in Afghanistan auf, die seit 2021 zunehmend mit regulatorischen Einschränkungen durch das Taliban-Regime konfrontiert sind.
